Zählerschrank und Hausanschluss – normgerecht erneuert und angemeldet

Der Zählerplatz ist die Schnittstelle zwischen Ihrem Haus und dem Netz. Wer eine Wallbox, eine Wärmepumpe oder eine Photovoltaikanlage anschließen will, stößt hier zuerst an Grenzen. Wir nehmen den Bestand auf, rechnen die erforderliche Leistung aus, bauen um und führen das Verfahren mit dem Netzbetreiber.

Wann der Zählerschrank erneuert werden muss

Nicht jeder alte Schrank muss weg. Ein Austausch wird aber in der Regel fällig, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

- Es sind noch Schraubsicherungen statt Leitungsschutzschaltern verbaut. - Der Schrank ist ein offenes Zählerbrett ohne Berührungsschutz. - Es fehlt Platz für zusätzliche Stromkreise oder für einen Zähler. - Ein Zweirichtungszähler für Photovoltaik oder ein Steuergerät nach § 14a EnWG soll eingebaut werden. - Der Netzbetreiber verlangt es im Zuge einer Anschlussänderung. - Ein Verteilerfeld für Überspannungsschutz oder Zählerkommunikation wird benötigt.

Bei Modernisierungen im Bestand fordern die Netzbetreiber den Umbau meist ohnehin, sobald die Anschlussleistung verändert wird. Es lohnt sich, diesen Schritt mit anderen Vorhaben zusammenzulegen.

Wie viel Leistung braucht Ihr Haus wirklich

Das ist die Frage, an der die meisten Vorhaben teuer werden. Statt zu schätzen, rechnen wir. Grundlage ist eine Lastberechnung mit Gleichzeitigkeitsfaktoren nach DIN 18015-1 über alle Verbraucher: Haushalt, Wärmeerzeugung, Warmwasser, Ladeinfrastruktur.

Ein Beispiel aus einem unserer Projekte, weil es die Größenordnung gut zeigt: In einem Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten fällt die erforderliche Anschlussleistung ungefähr auf die Hälfte, wenn das Warmwasser zentral über eine Wärmepumpe statt dezentral über elektrische Durchlauferhitzer bereitet wird. Diese eine Entscheidung verschiebt die Gebäudeanschlussleistung um Zehnerpotenzen von Euro beim Netzanschluss — und sie fällt in der Planung, nicht auf der Baustelle.

Auch im Einfamilienhaus gilt: Wärmepumpe plus Wallbox plus Haushalt heißt nicht automatisch, dass der Anschluss verstärkt werden muss. Häufig ist ein Lastmanagement die günstigere und schnellere Lösung.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Speicher über 4,2 kW sind als steuerbare Verbrauchseinrichtungen anzumelden. Im Gegenzug erhalten Sie ein reduziertes Netzentgelt. Der Netzbetreiber darf die Leistung im Bedarfsfall vorübergehend begrenzen — die Wärmepumpe wird dadurch nicht abgeschaltet.

Technisch braucht es dafür eine Steuerbox und die entsprechende Vorbereitung im Zählerschrank. Wir planen das mit ein, damit es nicht zweimal geöffnet werden muss, und übernehmen die Anmeldung.

Wir führen das Verfahren mit dem Netzbetreiber

Das ist der Teil, den Bauherren am meisten Zeit kostet. Wir übernehmen ihn vollständig:

  • Anmeldung zum Netzanschluss oder zur Anschlussänderung nach § 19 NAV
  • Anmeldung von Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N 4105
  • Anmeldung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
  • Abstimmung des Zählerplatzes mit dem Netzbetreiber vor dem Umbau
  • Fertigmeldung und Terminierung des Zählerwechsels
  • Registrierung im Marktstammdatenregister, wo erforderlich

Ablauf und Dauer

1 · Bestandsaufnahme und Lastberechnung — ein Termin vor Ort, Fotos, Aufmaß. 2 · Abstimmung mit dem Netzbetreiber — Anmeldung, Rückmeldung abwarten. Rechnen Sie hier mit zwei bis sechs Wochen, je nach Netzbetreiber und Vorhaben. 3 · Umbau — meist ein Arbeitstag. Die Freischaltung koordinieren wir mit dem Netzbetreiber; Ihr Haus ist dabei einige Stunden ohne Strom. 4 · Zählersetzung und Inbetriebsetzung — durch den Messstellenbetreiber nach unserer Fertigmeldung. 5 · Prüfung und Protokoll — Messung nach DIN VDE 0100-600, Verteilerbelegung, Übergabe der Unterlagen.

Wenn Tiefbauarbeiten für eine neue Hausanschlussleitung nötig sind, verlängert sich der Ablauf erheblich. Das erkennen wir bei der Bestandsaufnahme und sagen es Ihnen sofort.

Das bekommen Sie zur Übergabe

  • Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600 mit allen Messwerten
  • Stromlaufplan und Verteilerbelegung, aktuell und beschriftet
  • Fotodokumentation der Leitungswege vor dem Verputzen, maßstabsgerecht
  • Datenblätter und Herstellerunterlagen der eingebauten Komponenten
  • Einweisung in die Anlage vor Ort

Diese Unterlagen sind Bestandteil jedes Auftrags, nicht Aufpreis.

Häufige Fragen

Muss ich für eine Wallbox den Hausanschluss verstärken?add

Häufig nicht. Eine Wallbox mit 11 kW lässt sich meist in einen bestehenden 63-A-Anschluss integrieren, notfalls mit dynamischem Lastmanagement. Die Lastberechnung gibt die Antwort.

Wie lange ist der Strom weg?add

Beim Umbau eines Einfamilienhaus-Zählerplatzes typischerweise vier bis acht Stunden. Wir sagen Ihnen den Zeitraum vorher, damit Sie Kühlgeräte und Homeoffice planen können.

Kann ich den Zählerschrank selbst kaufen?add

Möglich, aber selten sinnvoll. Der Schrank muss zur Anwendungsregel und zu den Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers passen, und die Gewährleistung liegt sonst geteilt. Wir kalkulieren das Material transparent im Angebot aus.

Passende Leistungen

Sie haben ein konkretes Vorhaben?

Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Sie erhalten an Werktagen innerhalb von vier Stunden eine Rückmeldung – und nach dem Aufmaßtermin ein Festpreisangebot, in dem jede Position einzeln aufgeführt ist.